Menü

Mitteilungen des Schützenclub MTL e.V.

Mitgliederausweis 2024

7.1.2024

Die neuen Mitgliedsausweise für 2024 sind da!

Mit dem Ausweis kann auch ein bestehender Versicherungsnachweis erbracht werden. Dieser Nachweis wird insbesondere auf fremden Schießständen zur Vorlage benötigt. Schützen, die an DSB/SSB- Wettkämpfen teilnehmen möchten, dient er in Verbindung mit einem Personalausweis oder Reisepass gleichzeitig als Wettkampfpass. Es gibt also eine Reihe guter Gründe, den Mitgliederausweis mitzuführen.

Die neuen digitalen Ausweise werden im PDF- Format ausgegeben. Wer möchte, kann seinen Ausweis jedoch auch in ein Grafik- Format umwandeln, damit es z. B. auf einem Handybildschirm besser dargestellt werden kann.

Die Mitgliederausweise für das Jahr 2024 wurden nun vom SSB zur Verfügung gestellt und können ab sofort abgerufen werden.

Die neuen Ausweise werden nicht mehr pauschal verschickt, sie müssen von jedem Mitglied abgerufen werden. Die Verteilung erfolgt dabei über den Verein. Sportschützen, die trainieren möchten, an der Vereinsmeisterschaft teilnehmen, an Wettkämpfen oberhalb der Vereinsmeisterschaft teilnehmen oder auf anderen Schießstätten trainieren, benötigen den Ausweis zum Nachweis des Versicherungsschutzes und der Identitätsprüfung (s.o.).

Der Ausweis kann direkt beim Schützenclub MTL unter der E-Mailadresse sc-mtl(at)online(dot)de unter Angabe einer E-Mailadresse abgerufen werden, der Versand kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Mitgliedsbeitrag 2024

27.10.2023

Durch die Mitgliederversammlung im Dezember 2022 wurde die Erhöhung des Jahresbeitrags ab 2024 auf 180 Euro beschlossen. Gleichzeitig wurde angekündigt, dass bei ausgeglichener Ein- / Ausgabensituation für 2023 diese Erhöhung ausgesetzt werden kann. Aufgrund der aktuellen Finanzentwicklung empfiehlt der Vorstand die Aussetzung der Beitragserhöhung für 2024. Die Entscheidung dazu wird durch die Mitgliederversammlung im Dezember erfolgen. Details zur Finanzentwicklung und zur Ausgabenplanung für 2024 werden in der Mitgliederversammlung im Dezember diskutiert und entschieden.
Da mit der Zustimmung zu dieser Empfehlung gerechnet wird, bitten wir alle Überweiser (zunächst) nur den Jahresbeitrag von 120 Euro zu überweisen. Für bereits gezahlte 180-Euro-Beiträge erfolgt bei entsprechender Entscheidung im Dezember die Rückerstattung (60 Euro).

Aufbaukurs für neue Vereinsmitglieder

23.10.2023

Für neue Vereinsmitglieder bieten wir ab November einen Aufbaukurs an, der spätestens mit dem Ablegen der Sachkundeprüfung beendet sein sollte. Im Aufbaukurs werden grundlegende Kenntnisse für das Schießen mit Kurz- bzw. Langwaffe vermittelt. Die Teilnehmer werden im Aufbaukurs von erfahrenen Schützen begleitet.

Wichtig:
Interessierte Vereinsmitglieder buchen bitte zuerst in der Schießhalle eine Bahn für den jeweiligen Trainingstag. Danach tragen sie sich bitte in den Kalender ein; der Aufbaukurs ist in der Terminübersicht der Internetseite hinterlegt.

Ort: Schießhalle Grimma
jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat
Start: ab 17 Uhr bis max. 19 Uhr

Fehlerkorrektur Newsletter 5/2023

9.8.2023

Im Newsletter 5/2023 hat sich ein Fehler eingeschlichen: Am 14.10.2023 findet auf dem Schießstand in Mutzschen / Wermsdorf kein Training sondern der Wettkampf zur Vereinsmeisterschaft statt, die Disziplin heißt natürlich Trap.

Nutzung von Vereinswaffen

2.3.2023

Zur Verwendung von Munition in Vereinswaffen gelten folgende verbindliche Regelungen:

1. Zum Abfeuern aus Vereinswaffen ist regulär nur kommerziell erworbene, fabrikmäßig hergestellte, CIP-konforme und -geprüfte Qualitätsmunition klarer Herkunft in Originalverpackung zu verwenden, deren Herstellungslos nicht älter als 5 Jahre ist.

2. Die Verwendung korrosiver "Surplusmunition" sowie gesetzlich verbotener Munition (z. B. Hartkern- und Leuchtspurmunition) ist strikt untersagt.

3. Für die Verwendung von selbst- bzw. wiedergeladener Munition in Verweinswaffen, z. B. bei Wettkämpfen, gelten folgende besondere Regelungen:

a) Der Verwender wieder- bzw. selbstgeladener Munition haftet auschließlich und vollumfänglich für jegliche daraus resultierenden Schäden an Vereinseigentum (z. B. Waffensprengung, Laufaufbauchung etc.). Im Schadensfall trägt der Verwender auch im Zweifel die Beweislast.

b) Der Schütze muss selber Wiederlader sein und eine gültige Erlaubnis nach Paragraph 27 SprengG zur Herstellung von Patronen mit NC-Pulver besitzen.

c) Die zu verwendene Munition muss vom Schützen selbst gesetzes- und CIP-konform hergestellt worden sein. Im Schadensfall trägt der Verwender auch hier im Zweifel die Beweislast.

d) Der Schütze hat die beabsichtigte Verwendung selbst hergestellter Munition in Vereinswaffen bei einem wiederladeberechtigten Vorstandsmitglied - vorzugsweise dem Waffenwart - vorab anzumelden, hierbei die Wiederladeberechtigung nachzuweisen, die zur beabsichtigten Verwendung bestimmte Munition zur Inaugenscheinnahme vorzuzeigen und nach kurzer Aufklärung auf einer genormten Erklärung die Akzeptanz der vorgenannten Regelungen sowie die Haftungsübernahme unterschriftlich zu versichern.

4. Bei Verstoß gegen die vorgenannten Regelungen droht dauerhafter Ausschluss von der Vereinswaffennutzung. Auf die - auch im eigenen Interesse - dringend angeratene Verpflichtung, festgestellte Mängel/Schäden an Vereinseigentum umgehend zu dokumentieren und einem Vorstandsmitglied anzuzeigen, soll an dieser Stelle nochmals ausdrücklich hingewiesen werden. Bei nachweislich vorsätzlicher Verschleierung von selbst verursachten Schäden in Zusammenhang mit regelwidrigem Munitionsgebrauch drohen neben der vollumfänglichen Haftbarmachung auch vereinsrechtliche Abmahnung und dauerhafter Ausschluss von der Vereinswaffennutzung.